Allgemeine Teilnahmebedingungen
Allgemeine Teilnahmebedingungen
Mit der Anmeldung werden die folgenden „Allgemeinen Teilnahmebedingungen“ durch den Interessenten, die anmeldende Person bzw. den Teilnehmer (nachfolgend allgemein „Teilnehmer“) anerkannt. Es kann zu einzelnen Veranstaltungen noch ergänzende Teilnahmebedingungen geben. Diese werden den Teilnehmern in der Veranstaltungsbeschreibung in dem Online-Veranstaltungsportal der Bank angezeigt und auch in der Anmeldebestätigung mitgeteilt. Sollte es ergänzende Teilnahmebedingungen zu einer Veranstaltung geben, so werden auch diese mit der Anmeldung von den Teilnehmern anerkannt.
Diese allgemeinen Teilnahmebedingungen sowie die ggf. geltenden ergänzenden Teilnahmebedingungen gelten für die Veranstaltungen der VR-Bank Bonn Rhein-Sieg eG (nachfolgend „Bank“). Für Veranstaltungen anderer, ggf. über das Veranstaltungsportal der Bank verlinkter Veranstaltungen, gelten die Teilnahmebedingungen des jeweiligen Veranstalters.
- Anmeldung
Die Anmeldung zu Veranstaltungen erfolgt per Internet über das Veranstaltungsportal der Bank. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, so teilt die Bank dies dem Teilnehmer mit. Die Kommunikation erfolgt in der Regel per E-Mail.
- Abmeldung (Rücktritt/Kündigung/Stornierung)
(1) Falls ein Teilnehmer nach der Anmeldung feststellt, doch nicht teilnehmen zu können, hat er unverzüglich eine Abmeldung vorzunehmen; dies gilt auch für kostenfreie Veranstaltungen. Hierzu hat der Teilnehmer den entsprechenden Link, den er mit seiner automatischen Bestätigungsemail erhalten hat, zu verwenden. Alternativ kann sich der Teilnehmer an den zuständigen Ansprechpartner für die Veranstaltung wenden.
(2) Bei kostenfreien Veranstaltungen werden dem Teilnehmer bei einer Absage keine Kosten in Rechnung gestellt, vorbehaltlich, dass der Bank durch die Absage kein Schaden entstanden ist. Der Bank obliegt diesbezüglich eine Schadenminderungspflicht.
(3) Bei Veranstaltungen mit einer Teilnahmegebühr, hat der Teilnehmergrundsätzlich die Möglichkeit, sich kostenfrei abzumelden, es sei denn, dass der Bank bereits Kosten bzw. durch die Abmeldung, ein Schaden entstanden ist.
(4) Erfolgt die Abmeldung nicht unverzüglich, so ist der Teilnehmer zur Zahlung der vollen Teilnahmegebühr verpflichtet. Ersparte Aufwendungen werden in Abzug gebracht.
- Teilnahmegebühren/Leistungsumfang
(1) Zeit, Ort und Umfang der Veranstaltung kann der Teilnehmer dem Online-Veranstaltungsportal der Bank entnehmen. All diese Informationen werden dem Teilnehmer auch in der Anmeldebestätigung nochmals genau mitgeteilt. Der Teilnehmer hat zu beachten, dass es zu Änderungen kommen kann, wenn dies notwendig ist.
(2) Zum Leistungsumfang gehören die Teilnahme an der Veranstaltung, ggf. ausgehändigte Unterlagen und die Nutzung der örtlichen Seminartechnik. Grundsätzlich nicht im Leistungsumfang enthalten sind die Verpflegung während der Veranstaltung, An- und Abreisekosten sowie Kosten für Übernachtungen.
- Zahlungsbedingungen
Sofern keine anderen Zahlungsmodalitäten vereinbart werden, ist die Zahlung mit der Anmeldebestätigung fällig.
- Absage von Veranstaltungen und Höhere Gewalt
(1) Die Bank behält sich vor, Veranstaltungen aus wichtigem Grund abzusagen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
- Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl,
- plötzlicher Erkrankung des Referenten/Trainers,
- Ereignissen Höherer Gewalt.
(2) Höhere Gewalt sind unvorhersehbare, von außen kommende Ereignisse, die auch durch äußerste Sorgfalt nicht abwendbar sind (z. B. Naturkatastrophen, Streiks, Aussperrungen, Epidemien/Pandemien, behördliche Anordnungen oder schwerwiegende IT-Infrastrukturausfälle).
(3) Im Falle einer Absage werden die Teilnehmer unverzüglich informiert. Bereits gezahlte Teilnahmeentgelte werden vollumfänglich erstattet. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise-, Übernachtungskosten oder Arbeitsausfall ist ausgeschlossen, es sei denn, die Absage beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Bank.
- Änderungsvorbehalt bei Rücktritt
(1) Änderungen an den Veranstaltungen (z.B. wegen des Ausfalls eines Dozenten) behält sich die Bank vor. Soweit der Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigt wird, berechtigen diese Änderungen die Teilnehmer weder zum Rücktritt von der Anmeldung, noch zur Minderung des Entgelts.
(2) Findet die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt von Anfang an nicht statt, so ist von keiner Partei eine Leistung zu erbringen. Teilleistungen sind entsprechend den von den Parteien vorgenommenen Bewertungen zu vergüten, Vorauszahlungen sind zu erstatten. Dies gilt nicht, soweit Ersatztermine gegeben sind und diese auch für den Teilnehmer zumutbar sind.
- Ausschluss von der Teilnahme
Die Bank ist berechtigt, Teilnehmer in besonderen Fällen (z. B. Zahlungsverzug oder bei Störung der Veranstaltung) von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Bereits gezahlte Entgelte werden in diesem Falle nicht erstattet. Für den Fall des Ausschlusses, steht dem Teilnehmer gegen die Bank keinerlei Ansprüche zu. Die Bank behält sich ausdrücklich vor, gegen den Teilnehmer aufgrund der Störung Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
- Haftung
(1) Die Bank haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Bank oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Für sonstige Schäden haftet die Bank nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(3) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) – also Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf – haftet die Bank auch bei einfacher Fahrlässigkeit. In diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(4) Für mitgebrachte Gegenstände, insbesondere Garderobe und Wertgegenstände, übernimmt die Bank keine Haftung, sofern der Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
- Datenverarbeitung
Die Bank erhebt, verarbeitet und nutzt die personenbezogenen Daten der Teilnehmer (insbesondere Name, Anschrift, E-Mail-Adresse) ausschließlich zum Zweck der Vertragsabwicklung und Durchführung der Veranstaltung. Eine darüber hinausgehende Nutzung (z. B. für Werbezwecke) erfolgt nur, sofern der Teilnehmer hierzu eine gesonderte Einwilligung erteilt hat oder eine gesetzliche Erlaubnis vorliegt. Ergänzende Informationen zum Datenschutz und zu den Rechten der Teilnehmer finden sich in der Datenschutzerklärung der X GmbH unter [LINK ZUR DATENSCHUTZERKLÄRUNG AUF DER WEBSITE]
- Bild- und Tonaufnahmen
(1) Die Bank fertigt während der Veranstaltung Foto- und Videoaufnahmen zur Dokumentation und für die Berichterstattung an (z. B. für die eigene Website, Social-Media-Kanäle oder Pressemitteilungen).
(2) Bei der Aufnahme von Übersichtsfotos (Atmosphärenbilder, auf denen die einzelne Person nicht im Fokus steht) erfolgt die Verarbeitung auf Grundlage unseres berechtigten Interesses an der Öffentlichkeitsarbeit (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).
(3) Möchte die Bank einen Teilnehmer gezielt als Einzelperson oder in einer Kleingruppe fotografieren/filmen, um diese Aufnahmen für Werbezwecke zu nutzen, wird die Bank vor Ort eine separate Einwilligung des Teilnehmers einholen. Diese ist freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
- Urheberrechte
Zum Schutz von geistigem Eigentum und zur Wahrung von Urheberrechten ist das Anfertigen von Foto-, Film-, Fernseh- oder Tonaufnahmen auf den Veranstaltungen durch den Teilnehmer grundsätzlich untersagt. Werden den Teilnehmern im Zuge der Veranstaltung Unterlagen ausgehändigt, so sind diese ausschließlich zum persönlichen Gebrauch bestimmt. Eine Veröffentlichung, Vervielfältigung oder anderweitige Verbreitung ist, auch in Auszügen, grundsätzlich nicht erlaubt.
- Gerichtsstand
Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Teilnahme an der Veranstaltung ist Siegburg, sofern der Teilnehmer, Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Bank steht es frei, den Teilnehmer auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
- Salvatorische Klausel
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht, Änderungen oder Ergänzungen der Teilnahmebedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam bzw. undurchführbar sein oder ihre Wirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit im Übrigen nicht berührt.
Stand: 30. März 2026
